Anwesenheit und Abwesenheit
Die Anwesenheit in den Vorlesungen und in den praktischen Sitzungen ist ein Hauptrückhalt des Studiensystems in der AIU. Das basiert im Grunde auf dem System des akreditierten Stundensystems und auch auf den Beschlüssen, die vom Hochschulrat, und besonders der Beschluss 21 vom Jahr 2014, einhergeht. Im folgenden führen wir eine Zusammenfassung dieser Regeln auf.
- Der Student hat das System der Anwesenheit voll und ganz zu befolgen und an allen Vorlesungen, wissenschaftlichen Verpflichtungen und Diskussionen gemäß dem akreditierten Lernprogramm, teilzunehmen.
- Der Student darf nicht über 15% von der Zahl der Studiumsstunden für ein Fach im Semster abwesend sein.
- Wenn der Student über 15% von den Semsterstudienstunden abwesend bleibt, ohne begründete Ursache wie z.B. Erkrankung, die der Dekan der Fakultät akzeptiert, so wird der Student die Prüfung in dem Fach nicht ablegen und bekommt das Prädikat (z) d.h. (von der Prüfung abgestrichen). Das entspricht dem Nichtüberstehen in ihrer Auswirkung auf dem akkumulierten Durchschnitt.
Der Student hat in diesem Fall, die Eintragung für das Fach, indem der Student dieses Prädikat bekommen hat, wenn das Fach obligatorisch ist.
- Bliebe der Student mehr als 15% von den Studiensemsterstunden abwesend, und diese Abwesenheit ist auf Krankheitursache oder auf einen Grund außerhalb seines Willen, und dies würde vom Dekan der Fakultät angenommen, zurückzuführen ist. Der Rat der Fakultät muss außerdem diese Entschuldingung bestätigen. Der Student wird als zurückgetretener von diesem Fach betrachtet, und die Bestimmungen des Zurückziehens werden gehandgehabt. Der Dekan informiert den Direktor der Akzepten- und Registrierung darüber. Das Wort des Zurückgetretener wird festgelegt und das Prädikat (w) wird neben diesem Fach in dem akademischen Register des Studenten erwähnt.
- Die Krankheitsbescheinigung muss vom Arzt der Universität oder einer ärztlichen Seite, die von der Universität bevollmächtigt ist, erstellt werden. Diese ärztliche Bescheinigung muss dem Dekan der Fakultät nicht später als eine Woche ab der Studiumsunterbrechung des Studenten. In den dringenden Fällen kann der Student einen Beweis vorlegen, der seine Abwesenheit begründet. Dieser Akt soll innerhalb einer Woche vom Datum des Nichtvorhandenseins der Abwesenheitsursache, geschehen.
Prüfungen
Die Einschätzung des Studenten wird im Grunde während des Studiensemsters für irgendein Fach, an Hand der Tastate und der verschiedenen Aktivitääten, die sich mit dem Fach harmonisieren, die den Grad der Aufnahme des wissenschaftlichen Inhalts des Fachs durch den Studenten deutlich veranschaulichen.
Die Einschätzung des Studenten bei jedem Fach beinhaltet folgende Seiten:
- Kurze Testate ``Quiz``.
- Zwischenprüfung, die am Ende der ersten Hälfte des Semsters, stattfindet.
- Finale Prüfung, die am Ende des Studiensemsters stattfindet. Damit der Student diese Prüfung ablegen darf, muss er mindestens 25% der Arbeiten während des Smsters erzielt haben, und dies umfasst die kurzen Testate, sowie die Zwischenprüfung, oder irgendandere Aktivitäten, die der finalen Endprüfungen vorgehen.
- Der Student hat die Endprüfung für das Fach abzulegen,gilt der Student in dieser Prüfung als nicht bestanden, wenn er eine Note weniger als 25% in dieser Prüfung erzielt hat.
- Der Student ist berechtigt, wenn er die mittleren Prüfungen oder die finalen Prüfungen aus gezwungenen Gründen, die vom Rat der Universität angenommen wird, verpasst hat, zu der Einholungsprüfung in dem gerechtfertigten Fach gemäß den Betimmungen und Regeln, die der Rat der Fakultät beshcließt.
- Die endgültige Einschätzung des Studenten in irgendeinem Fach wird durch Addieren folgender Noten berechnet:
- Zwischenprüfung
- Finalprüfung
- Kurze Testate
- Aufgaben und wissenschaftliche Aktivitäten
- Note des ``Praktikums`` (wenn vorhanden). Die Gesamtheit dieser Noten bilden die endgültige Note aus ``ein Hundert`` für das Fach.