Wenn du willst, das Studium an der AIU aufzunehmenm so musst du Eintragungsantrag in der Universität am Beginn jedes Studienjahres. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen, dei Sie wissen, um den Antrag an die Universität zu stellen.
Auswahl der Fakultät
Der Student, der den Antrag für Anmeldung für die AIU stellt, muss in Kenntnis gesetzt werden, dass er die Anforderungen der Fakultät für die Aufnahme erfüllt. Er hat auf den gewünschten Link klicken zu klicken, um mit den Anforderungen der Aufnahme, und Registrierungsbedingungen an jeder Fakultät der Universität vertraut zu sein.
Die für die Anmeldung angefordeten Dokumente
Um die Anmeldung für die AIU zu vervollkommen, muss der Student einige admenstrative Dokumente vorlegen, damit seine Aufnahme zugelassen wird.
Erstens- Bezüglich der Studenten, die das syrische Abitur haben:
- Originaldokument des Abiturabschlusses, zugestellt vom Hochschulministerium.
- 4 Exemplare des syrischen Abiturdokument, legalisiert vom Bildungsministerium.
- Ablicht des ID (oder Auszug des Zivilregisters).
- Fotokopie des Reisepasses (wenn vorhanden)
- 4 neue persönliche Passbilder.
- Antrag für die Aufnahme in der Universität, vom Studenten selber unterschrieben sowie von der Annahme-Abteilung und der Finanzabteilung.
- Dokument über Abschluss des Studenten zur Universität, unterschrieben vom Studenten, und von Angestellten der Aufnahme und vom Leiter der Aufnahmeabteilumg, gestempelt mit dem Stempel der Aufnahme und Registrierung-Direktorat.
Zweitens- Bezüglich der Studenten, die den nicht syrischen staatlichen Abschluss, ausgestellt vom arabischen Land, haben:
- Dsas Originaldokument des Abiturs legalisiert sowohl vom Bildungsministerium als auch vom Außenministerium des Landes, von dem das Abiturdokument ausgestellt ist. Und dann von dem syrischen Außenministerium in Damaskus, übersetzt ins Arabische, wenn es erstellt in anderer Fremdsprache.
- 4 Legalisierte Exemplare über den Abiturabschluss beglaubigt von dem syrischen Außenministerium in Damaskus `` Stempel Originalgetreu`` nach dem es abgelichtet wird, und die vorigen Stempel ersichtlich sind.
- Das Originaldokument der mittleren Stufe (oder was äquivalent ist – Grundlernen- dritte Mittelklasse- erste Sekundärklasse) für den Staat Kuwait (beglaubigt ordnungsgemäß).
- Zwei beglaubigte Exemplare von dem Abschluss der mittleren Stufe, oder was der neunten Klasse entspricht.
- Fotokopie des Personalausweises (oder Zivilregisterauszug), und eine Fotokopie des Reisepasses (wenn vorhanden).
- 4 neue Passbilder.
- Antrag zur Aufnahme in die Universität, unterschrieben vom Studenten selbst, und von de Aufnahmeabteilung und Fnanzabteilung.
- Beleg zur Registretion des Studenten in der Universität, unterschrieben vom Studenten, und vom Angestellten der Aufnahmestelle und vom Leiter dieser Stelle , versehen mit dem Stempel des Direktors der Aufanhme und Registrierung.
Drittens- Bezüglich der Studenten, die ausländischen Abiturabschluss von dem Mutterland oder den ausländischen Abiturabschluss von einem arabischen Land haben:
- Die Originalkopie des Abiturabschlusses (High school Diploma), (welcher ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt) beglaubigt vom Bildungsministerium und Außenministerium des Landes, das den Abschluss des Dokuments ausgestellt hat, und von der syrischen Botschaft in diesem Land, und dann vom syrischen Außenministerium in Damaskus.
- Zwei legalisierte und übersetzte Exemplare von dem Abiturabschluss.
- Notenbeleg über den originalabschluss des Gymnasiums, beglaubigt von dem Bildungsministerium und Außenministerium des Landes, das diesen Abschluss angestellt hat, und von der syrischen Botschaft in diesem Land, und dann vom syrischen Außenministerium in Damaskus.
- Vier legalisierte Exemplare vom Abiturabschluss (der vom syrischen Außenministerium mit dem Stempel versehen wird ``Originalkopie``, nach dessen Fotokopieren, wo vorige Stempel ersehen werden).
- Originalexemplar von den Noten der elften Klasse , des Gymnasiums, ordnungsgemäß und legalisiert.
- Zwei beglaubigte und übersetzte Exemplare über den Belag der Noten der elften Klasse des Gymnasiums.
- Originalexemplar von den Noten der zehnete Klasse, ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt.
- Zwei beglaubigte und übersetzte Exemplare, über die Noten der zehnten Klasse.
- Abschluss der mittleren Stufe, oder was ihr äquivalent ist, beglaubigt und übersetzt ordnungsgemäß, (entsprechend dem Land, das diesen Abschluss ausstellt).
- Drei beglaubigte und übersetzte Exemplare über die Noten der neunten Klasse.
- Äquivalenz-Schreiben, erstellt vom Bildungsministerium des Landes, das dem Abiturabschluss ausgestellt hat, beglaubigt, ordnungsgemäß (wenn es nur von einem arabischen Land ausgestellt ist).
- Zwei beglaubigte Exemplare über das Äquivalenz
- Ein Dokument, das die Möglichkeit der Äquivalenz des Abschlusses international bestätigt.
- Fotokpie des Personalausweises (oder Zivilregisterauzug) und Fotokopie es Reisepasses, wenn vorhanden).
- Vier neue Passbilder.
- Antrag zur Aufnahme in der Uiversität, unterschrieben vom Studenten selber, von der Aufnahmeabteilung und von der Finanzabteilung.
- Dokument über den Eintritt des Studenten in der Universität, unterschrieben vom Studenten, von dem Angestellten der Aufnahme und vom Leiter der Aufnahmeabteilung, versehen mit dem Stempel des Augfnahmedirektorats und Registrierung.
Ordnungsgemäß beglaubigt:
Es bedeutet, dass er vom Außenministerium des Landes, das ausgestellt hat, sowie von dem syrischen Außenministerium mit einer Übersetzung der ausländishen Dokumente im Bildungsministerium des Landes, das den Abiturabschluss ausgestellt hat, und vom Außenministerium des Landesw, das den Abschluss ausgestellt hat, und von der syrischen Botschaft in dem Land, und dann vom syrischen Außenministerium in Damaskus.
Beglaubigte Fotokopien:
Es werden vom syrischen Außenministerium, originalgetreu, nach deren Fotokopien wo vorige Stempel ersehen werden, legalisiert.
Viertens- der Abitueabschluss ausgestellt von der pakistanischen Schule in Damaskus
- Abiturabschluss-original ``IGCSE``, legalisiert ordnungsgemäß von der Cambridge Universität, vom britischen Außenministerium- von von der syrischen Botschaft in London und vom syrischen Außenministerium in Damaskus
- Der Original - Abschluss des Gymnasiums ``GCE`` oder ``AS LEVEL`` (mindintens zwei Fächer) ordnungsgemäß legalisiert vom britischen Außenministerium- von der syrischen Botschaft in London und vom syrischen Außenministerium in Damaskus ; und eine Anzahl von den Fächern des forgeschrittenen Durchschnitts, je nach den Instruktionen des syrischen Bildungsministerium.
- Vier beglaubigte Exemplare des Abschlusses des Gymnasiums ``IGCSE``.
- Vier beglaubigte Exemplare von dem Original-Abschluss des Gymnasiums, ``GCE`` oder ``As Level``.
- Das Originalexemplar vom Notenbeleg der neunten und der zehnten Klassen, ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt ins Arabische.
- Zwei ordnungsgemäß beglaubigte Exemplare von dem Notenbeleg der neunten und der zehnten Klassen, übersetzt in Arabische.
- Ablicht des Personlaausweises oder Auszug des Ziviregisters oder Photokopie des Reisepasses (wenn vorhanden).
- Vier neue Personalfotos.
- Antrag zur Aufnahme in die Universität, unterschrieben vom Studenten, der Aufnahmestelle und von der Finanzabteilung.
- Dokument über den Eintritt des Studenten in der Universität, unterschrieben vom Studenten, von dem Angestellten der Aufnahme und vom Leiter der Aufnahmeabteilung, versehen mit dem Stempel des Aufnahme- und der Registrierungsdiroktorats.
Wichtige Hinweise:
Jeder Student, der über nicht syrischen Abiturabschluss verfügt, muss seinen Abschluss beim Ministerium für Bildung ergänzen lassen, um die Autentitat der in dem Dokument aufgefürten Informationen unter Beweis zu stellen.
Diese prozedur wird von der Universität stattfinden (in Angriff genommen) und die Eintragung des Studenten in dieser Zeit ist vorbedingt, bis der Beschluss der Äquivalenz vom Bildungsministerium bekannt gegeben wird.
Im Falle, dass das Bildungsministerium der Äquivalenz nicht zugestimmt hat, so wird die Registration des Studenten von der Universität storniert.
Die bedingte Registration ist also auf Verantwortung des Studenten vorgenommen worden.
Die Studenten, die ausländischen Abiturabschluss haben, oder den ausländischen Abiturabschluss von einem arabischen Land und die den Abiturabschluss von der pakistanischen Schule haben, unterliegen im Bildungsministerium (bis ihre Abschlussäquivalenz durchgeführt wird) ;
- Prüfung der arabischen Sprache, der durchschnittlich soll ausreichend in Lesen, Schreiben und Gespräch sein, wenn sie ausländische Nationalität besitzen.
- Prüfung in der arabischen Sprache, nationale Erziehung, Geschichte, Landeskunde ähnlich wie der Durchschnitt des syrischen Gymnasiumschule, wenn ihre Nationalität syrisch ist.
Transfer zur AIU von einer anderen Universität
Es ist zulässig, dass neue Studenten, die in den syrischen und nicht syrischen, staatlich und privat registriert sind, in die AIU aufgrund der Bedingungen und Regel, die vom Hochschulministerium festgelegt werden, transferiert werden können.
Bemerkung: um mit den Bedingungen des Transfers und Fachänderung, vertreut zu sein, die vom syrischen Hochschulministerium Syriens auferlegt werden, wird gebeten (das Aufnahmebüro an der Universität zu kontaktieren) mit dem Aufnahmebüro der Universität Kontakt aufzunehmen.
Transfer zu einer anderen Fakultät innerhalb der Universität und das Wechseln von einer Spezialisierung in eine andere:
Der an der Universität eingetragene Student kann die Fakultät oder die Spezialisierung, in der er ursprünglich aufgenommen worden war, wechslen, wenn er folgende Bedingungen erfüllt.
- Studienplatz muss für die Zahl der Studenten in der Spezialisierung, zu der der Student wechseln möchte, vorhanden sein,
- Er muss den Abiturabschluss haben, der ihn berechtigt, sich in die neue Spezialisierung einzutragen.
- Er hat die Aufnahmeprüfungen in der enuen Spezialisierung, die für die Architekturfakultät und Fakultät für bildende Künste, pflichtig sind, erfolgreich zu überstehen.
- Er muss die zusätzlichen Bedingungen, die von den neuen Studenten verfolgt werden, realisieren.
N.B. Der Student wird von den Fächern, die bereits bestanden hat, befreit, gemäß den Regeln und Verfahren, die die Beschlüsse des Hochschulrates festlegen.